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zurück | Aut-Idem
Sehr geehrte Patientin,
sehr geehrter Patient,

wie Sie vielleicht schon aus den Medien erfahren haben, ist Mitte Februar 2002 die so genannte Aut-Idem-Regelung in Kraft getreten. Aut idem kommt aus dem Lateinischen und lässt sich am besten mit den deutschen Worten: "Oder das Gleiche" übersetzen. Was verbirgt sich dahinter?

Wie bisher verordnet Ihnen Ihr Arzt ein Arzneimittel, das Ihnen gegen Ihre individuelle Krankheit hilft. Er legt dabei genau den Wirkstoff, die Wirkstärke, die Darreichungsform und die Packungsgröße fest. Er allein hat die Therapiehoheit.

Neu ist nun, dass Ihnen Ihre Apothekerin oder Ihr Apotheker aufgrund der ärztlichen Verordnung ein preisgünstigeres Arzneimittel aussucht, das

  • exakt den gleichen Wirkstoff
  • exakt die gleiche Wirkstärke,
  • die gleiche Darreichungsform
  • und natürlich die gleiche Packungsgröße

haben muss, wie vom Arzt verordnet. Das Bundesgesundheitsministerium hat errechnet, dass durch die Aut-Idem-Regelung rund 250 Millionen Euro eingespart werden können.

Wie bisher kann der Arzt in den Fällen, in denen aus der therapeutischen Gründen das konkrete Fertigarzneimittel selbst bestimmen will, die Auswahl durch den Apotheker ausschließen. Dies wird aber aufgrund der Fülle qualitativ hochwertiger und preiswerter Nachahmerprodukte (Generika) nur selten der Fall sein müssen.

Für Sie hat die Aut-Idem-Regelung gleich 3 Vorteile:

1. Durch die neue Regelung werden Sie das von Ihnen benötigte Arzneimittel sofort bekommen.

2. Die Aut-Idem-Regelung hilft den Krankenkassen, die Beiträge stabil zu halten.

3. Sie erhalten auch weiterhin die neuesten und modernsten Arzneimittel.

Sollten Sie weitere Fragen zur der neuen Aut-Idem-Regelung haben, sind wir gerne für Sie da. Sprechen Sie uns an!

©h.böger