Sehr
geehrte Patientin,
sehr geehrter Patient,
wie Sie
vielleicht schon aus den Medien erfahren haben, ist Mitte
Februar 2002 die so genannte Aut-Idem-Regelung
in Kraft getreten. Aut idem kommt aus dem Lateinischen und
lässt sich am besten mit den deutschen Worten: "Oder
das Gleiche" übersetzen. Was verbirgt sich dahinter?
Wie bisher
verordnet Ihnen Ihr Arzt ein Arzneimittel, das Ihnen gegen
Ihre individuelle Krankheit hilft. Er legt dabei genau den
Wirkstoff, die Wirkstärke, die Darreichungsform und die
Packungsgröße fest. Er allein hat die Therapiehoheit.
Neu ist
nun, dass Ihnen Ihre Apothekerin oder Ihr Apotheker aufgrund
der ärztlichen Verordnung ein preisgünstigeres Arzneimittel
aussucht, das
-
exakt den gleichen Wirkstoff
-
exakt
die gleiche Wirkstärke,
-
die
gleiche Darreichungsform
-
und
natürlich die gleiche Packungsgröße
haben
muss, wie vom Arzt verordnet. Das Bundesgesundheitsministerium
hat errechnet, dass durch die Aut-Idem-Regelung rund 250 Millionen
Euro eingespart werden können.
Wie bisher
kann der Arzt in den Fällen, in denen aus der therapeutischen
Gründen das konkrete Fertigarzneimittel selbst bestimmen
will, die Auswahl durch den Apotheker ausschließen.
Dies wird aber aufgrund der Fülle qualitativ hochwertiger
und preiswerter Nachahmerprodukte (Generika) nur selten der
Fall sein müssen.
Für
Sie hat die Aut-Idem-Regelung gleich 3 Vorteile:
1. Durch
die neue Regelung werden Sie das von Ihnen benötigte
Arzneimittel sofort bekommen.
2. Die
Aut-Idem-Regelung hilft den Krankenkassen, die Beiträge
stabil zu halten.
3. Sie
erhalten auch weiterhin die neuesten und modernsten Arzneimittel.
Sollten
Sie weitere Fragen zur der neuen Aut-Idem-Regelung haben,
sind wir gerne für Sie da. Sprechen Sie uns an!
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